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Code of Conduct für Lieferanten der Gesellschaften der MEIKO-Gruppe (MEIKO)

1. Dieser Code of Conduct gilt für alle Lieferanten von Gesellschaften der MEIKO-Gruppe. Die Einhaltung dieses Code of Conduct ist Anforderung und Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung mit MEIKO. Der Code of Conduct ist Teil unserer Einkaufsbedingungen, die für alle MEIKO-Bestellungen rechtlich verbindlich sind.

2. Es gilt unser Code of Conduct. Das Engagement von MEIKO für ethisches Verhalten,  Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung umfasst ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte. Unser Handeln richtet sich nach den Grundsätzen des UN-Paktes Global Compact. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich an die Standards der unternehmerischen Verantwortung halten und fordern von allen Lieferanten und der Lieferkette:

  • Compliance, ethisches Verhalten und gute Unternehmensführung 
  • Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Handelsgesetze und -vorschriften, einschließlich der Kartell- und Handelskontrollregelungen.
  • Unterstützung des Nachhaltigkeitsengagements  durch die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze sowie  der internationalen Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards innerhalb ihres Unternehmens und Lieferkette.
  • Verbot jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Veruntreuung oder Erpressung.
  • Förderung und Gewährleistung von Fairness im Wettbewerb.
  • dass innerhalb ihres Unternehmens keine Interessenkonflikte bei Geschäftstransaktionen mit MEIKO entstehen. Der Geldwert von Geschenken, Mahlzeiten oder  Bewirtungen muss angemessen und in Einklang mit den Unternehmensrichtlinien sein.
  • Einführung und kontinuierliche Verbesserung eines geeigneten Managementsystems, einschließlich eines gesetzeskonformen Datenmanagements und Qualitätsmanagements.
  • Schutz der international anerkannten Menschenrechte.
  • Ablehnung von und Verzicht auf Zwangsarbeit (einschließlich aller Formen der Sklaverei und sklavereiähnlichen Praktiken, Menschenhandels und sonstigen Formen unrechtmäßiger Ausübung von Macht oder Unterdrückung) sowie von bzw. auf Kinderarbeit.
  • Gewährleistung, dass bei der Beschaffung von Mineralien die Standards für deren verantwortungsvolle Beschaffung  eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Konfliktmineralien.
  • Respektvolle Behandlung ihrer Mitarbeiter und Bereitstellung einer Arbeitsumgebung, in der Belästigung, Missbrauch, harte oder unmenschliche Behandlung, ungesetzliche Praktiken und Diskriminierung keinen Platz haben.
  • Beachtung des Verbots der Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, z. B. aufgrund von Behinderungen, des   Gesundheitszustands, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung etc.
  • Beachtung des Verbots der Inanspruchnahme oder Beauftragung unethischer und unrechtmäßig agierender Sicherheitsdienstleister
  • Beachtung des Verbots, Umweltveränderungen zu verursachen sowie des Verbots eines übermäßigen Wasserverbrauchs, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben kann.
  • Beachtung und Durchsetzung der Vereinigungsfreiheit und der Freiheit zu Tarifverhandlungen.
  • Einhaltung der nach geltendem Recht festgelegten Mindestlöhne und Arbeitszeiten und einer Entlohnung gemäß den lokalen Standards und Verurteilung jeglicher Diskriminierung bei der Entlohnung.
  • Respektieren der Privatsphäre aller Mitarbeiter und Geschäftspartner und Schutz vertraulicher Informationen, Daten und geistigen Eigentums vor Missbrauch.
  • Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und der lokalen Bevölkerung sowie der Gesundheit der Allgemeinheit.
  • Einhaltung der geltenden Gesetze betr. Gesundheit und Sicherheit.
  • Einhaltung aller geltenden Umweltvorschriften und Minimierung von Emissionen und Abfällen.
  • Effiziente Nutzung von Ressourcen und Einsatz energieeffizienter, umweltfreundlicher Technologien.
  • Gewährleistung einer sicheren, umweltverträglichen Entwicklung, Beschaffung, Herstellung, Beförderung, Verteilung, Verwendung und Entsorgung von Produkten mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und zu erhalten.
  • Schutz der Biodiversität und Gewährleistung, dass nachwachsende Rohstoffe nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehen.
  • Anerkennung der Landrechte von Einzelpersonen und lokalen Gemeinschaften.

3. Um sicherzustellen, dass unsere Lieferkette diese wichtigen  Anforderungen tatsächlich erfüllt, kann MEIKO Prüfungen durchführen, z. B. mittels Fragebögen oder Audits vor Ort, die entweder von MEIKO-Mitarbeitern oder von unabhängigen Audit-Dienstleistern durchgeführt werden. Mit der Lieferung  von Dienstleistungen, Teilen, Werkstoffen, Betriebsmitteln oder sonstigen Materialien an ein Unternehmen des MEIKO-Gruppe erklärt sich der Lieferant einverstanden, an allen entsprechenden Bewertungsmaßnahmen teilzunehmen und diese zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung aller von MEIKO angeforderten Unterlagen und Bescheinigungen zum Nachweis der Einhaltung der oben genannten Punkte.

4. Darüber hinaus verfügen wir über ein Hinweisgebersystem (BKMS), das die -auch anonyme- Übermittlung von Informationen zu relevanten Compliance-Themen weltweit ermöglicht. Wir ermutigen sowohl unsere eigenen Mitarbeiter als auch unsere Lieferanten, dieses System zu nutzen, um etwaige relevante Bedenken zu melden.

Die dargelegten Grundsätze stellen unter anderem die  menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen und Anforderungen an alle Lieferanten, mit denen wir   Geschäftsbeziehungen unterhalten, dar. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist verpflichtend. Die Anforderungen gelten für die gesamte Lieferkette, so dass unsere Lieferanten auch ihre vorgeschalteten Partner entsprechend verpflichten müssen.